Sonntag, 21. Juni 2015

Vorratsdatenspeicherung

>>> Peter Schaar im DLF-Interview: "Denken Sie mal an den Richtervorbehalt. Da wird gesagt, das muss ein Richter entscheiden. Wenn man aber ins Gesetz schaut, in den Gesetzentwurf, der jetzt von der Bundesregierung beschlossen wurde, dann stellt man fest, dass das zwar für die Telefonnummern gilt, aber nicht für die IP-Adressen. Dann wird gesagt, das dürfen nur die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften bekommen, und wenn man dann reinschaut, dann stellt man fest, aber bei den IP-Adressen sind das auch die Verfassungsschutzbehörden und der Bundesnachrichtendienst."

Sodele, das betrifft jetzt nicht nur die Telefoniererei bei Skype oder Whatsapp, sondern derzeit stellt ja die Telekom alle Festnetzanschlüsse auf VoIP um. In meinen Augen bedeutet das, dass der Richtervorbehalt ab 2018 eigentlich für so ziemlich gar nichts mehr gilt. Und hier kann man dann gleich noch nachlesen, dass jeder Polizist Zugriff darauf hat: "Kurz zusammengefasst: Wenn irgendein x-beliebiger Polizeibeamter beim Provider anfragt, wem eine IP wann zugeordnet war, dann bekommt er diese Information – auch unter Verwendung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, und zwar ohne dass ein Richter darüber entscheidet." - Falls jetzt jemand denkt 'Was kann da schon passieren?", den verweise ich auf diesen Eintrag. Viel Spass beim Gruseln.